Befristete Einleitung

Neben dem dauerhaften Anschluss an das öffentliche Kanalnetz gibt es Fälle, in denen Abwasser oder Fremdwasser lediglich während eines begrenzten Zeitraums in die Kanalisation eingeleitet wird, beispielsweise im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder auf Baustellen.

Temporäre Einleitung von Abwasser

Wenn Sie eine solche temporäre Einleitung planen, zum Beispiel aus Baustelleneinrichtungen oder bei Veranstaltung, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Spätestens 14 Tage vor Beginn der Einleitung ist der entsprechende Antrag bei uns einzureichen.
  • Die Mengen sind über geeichte Messeinrichtungen zu erfassen und uns gegenüber anzuzeigen,
    • sobald die Maßnahme beendet ist oder
    • wie es in der Genehmigung vereinbart wurde.
  • Die Einleitstelle wird vom Entwässerungsbetrieb zugewiesen.

Gebühren Abwasser

Sowohl die Genehmigung als auch die Abnahme sind gebührenpflichtig (§ 11 Absatz 1 g der Abwassergebührensatzung). Die gemessenen Wassermengen werden gemäß § 3 Absatz 7 a) der Abwassergebührensatzung mit 1,82 EUR/m³ veranlagt.

Temporäre Einleitung von Fremdwasser

Diese Art der Einleitung erfolgt zumeist durch Grundwasserabsenkungen auf Baustellen, die Einleitung von Drainagewasser oder ähnlichem. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die befristete Einleitung von Fremdwasser ist lediglich dann genehmigungsfähig, wenn
    • die Einleitung in ein Gewässer nicht möglich ist,
    • und eine Sondervereinbarung mit dem Entwässerungsbetrieb geschlossen wird.
  • Spätestens 14 Tage vor Beginn der Einleitung ist der entsprechende Antrag bei uns einzureichen.
  • Die Mengen sind über geeichte Messeinrichtungen zu erfassen und uns gegenüber anzuzeigen,
    • sobald die Maßnahme beendet ist oder
    • wie es in der Genehmigung vereinbart wurde.

Gebühren Fremdwasser

Die gemessenen Wassermengen werden auf der Grundlage einer abgeschlossenen Sondervereinbarung berechnet.

Antrag auf befristete Einleitung