Klare Verhältnisse für klares Wasser

22.11.2007 09:00

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. November die Umstellung auf eine differenzierte Abwassergebühr ab dem 1. Januar 2008 beschlossen. Das heißt: Zukünftig berechnet sich die Abwassergebühr nicht mehr nur aus der Menge des bezogenen Frischwassers, sondern unterscheidet zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Die Umstellung auf eine differenzierte Abwassergebühr ist keine Gebührenerhöhung, macht der Beigeordnete für Bau und Verkehr Ingo Mlejnek deutlich und weist darauf hin, dass sich das Gesamtgebührenaufkommen für die Stadtentwässerung damit nicht erhöht. Zum Hintergrund erklärt Mlejnek, dass es Aufgabe der Stadtentwässerung ist, das im Stadtgebiet anfallende Schmutzwasser (zum Beispiel benutztes Frischwasser aus Haushalten) und das Niederschlagswasser (Regen oder Schnee) schadfrei von den Grundstücken abzuleiten und ökologisch verträglich aufzubereiten.

Die bisherige Gebühr für diese Leistungen (Mischwassergebühr) berechnet sich derzeit ausschließlich am Bezug des Frischwassers, also daran, wie viel Frischwasser entnommen wird und dann wieder entsorgt werden muss. In dieser Gebühr ist ein pauschaler Anteil für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten. Problematisch an der bisherigen Berechnungsform, erläutert Mlejnek, ist die Tatsache, dass nicht berücksichtigt wird, ob der Abwasserkunde Niederschlagswasser ökologisch sinnvoll auf dem eigenen Grundstück nutzt (zum Beispiel für die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser im Haushalt) oder ob das Niederschlagswasser vollständig der öffentlichen Abwasserentsorgung zugeleitet werden muss. Konkret: Einige Abwasserkunden nutzen im Falle des Niederschlagswassers die öffentliche Abwasseranlage mehr und andere weniger. Die bisherige Abwassergebühr unterscheidet hier jedoch nicht. Dieser Missstand spiegelt sich auch in der aktuellen Rechtssituation wieder. Einschlägige Rechtsprechungen (Bundesverwaltungsgericht u. a.) schreiben die differenzierte Gebührenveranlagung mittlerweile für Städte vergleichbarer Größenordnung verpflichtend vor. "Somit holt Erfurt mit diesem Stadtratsbeschluss nach, was die übergroße Mehrheit der deutschen Städte seit geraumer Zeit bereits erfolgreich praktiziert," so Mlejnek.

Statt wie bisher die Gebühren ausschließlich über den Bezug des Frischwassers (und der darin enthaltenen Pauschale für das Niederschlagswasser) zu berechnen, wird ab dem 1. Januar 2008 zwischen Schmutzwasser (benutztes Frischwasser) und Niederschlagswasser (Regen oder Schnee) differenziert. "Damit ist die neue Abwassergebühr eindeutig verursachergerechter und fördert den Umweltschutz," freut sich Mlejnek.

Die Summe der Aufwendungen für die Schmutzwasserentsorgung wird - wie bisher - durch die Summe des bezogenen Frischwassers geteilt und ergibt die mengenbezogene Schmutzwassergebühr, welche für Erfurt ab 1. Januar 2008 mit 2,07 Euro je Kubikmeter Frischwasser kalkuliert wurde.

Die Summe der Aufwendungen für die Niederschlagswasserentsorgung wird durch die Bemessungsfläche (befestigte, entsprechend ihrem Befestigungsgrad mit Abflussfaktoren gewichtete und an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossene Grundstücksfläche) geteilt und ergibt die flächenbezogene Niederschlagswassergebühr. Die Kalkulation für die Landeshauptstadt Erfurt ergab hierfür ab 1. Januar 2008 die Gebühr von 0,68 Euro je Quadratmeter Bemessungsfläche.

Die Ermittlung der Bemessungsfläche erfolgte über ein Selbstauskunftsverfahren, welches die erforderlichen Grundstücksdaten der Abwasserkunden erbrachte. Die dankenswerterweise überaus positive Resonanz der Erfurter hierbei erleichterte dem Entwässerungsbetrieb die Arbeit und trug maßgeblich zur sachgerechten Ermittlung der Bemessungsflächen bei.

Bevor der Abwasserkunde nun seinen ersten Abwassergebührenbescheid nach der neuen Veranlagungsform erhält, wird er ein Informationsschreiben des Entwässerungsbetriebes zur Ermittlung seiner Bemessungsfläche erhalten. "Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die Berechnung der Bemessungsfläche zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen bzw. Korrekturen rechtzeitig vornehmen zu lassen," erklärt Mlejnek.