Kundeninformation des Entwässerungsbetriebes

22.11.2011 08:00

Zurzeit wird im Stadtrat und in der lokalen Presse sehr intensiv über die mögliche Einführung einer neuen Veranlagungsform der Abwassergebühr für die Kunden diskutiert, die noch nicht am öffentlichen Kanal angeschlossen und infolgedessen noch mittels Abfuhr mit Fahrzeug zu entsorgen sind.

Auch wenn wir heute noch nicht wissen, wie die Entscheidung im Stadtrat letztendlich aussehen wird, erachten wir es für erforderlich, den potentiell betroffenen Kundenkreis über die dann eintretenden Veränderungen vorab zu informieren. Eine erste zusammenfassende Information können Sie daher dem beigefügten Flyer entnehmen.

Auf zwei Aspekte möchten wir insbesondere aufmerksam machen:

a) Sollte die Veränderung beschlossen werden, ist eine Stichtagsablesung Ihres Wasserzählers zur sachgerechten Abgrenzung der unterschiedlichen Veranlagungsformen erforderlich. Wir empfehlen daher rein vorsorglich den Wasserzählerstand zum 31. Dezember 2011 zu erfassen und zu notieren.

b) Da im Falle der Veränderung die Entsorgung Ihrer Grundstückskläranlage oder Abwassersammelgrube nach der Menge des jeweiligen Räumgutes (d. h. Fäkalschlamm aus Grundstückskläranlagen oder Abwasser aus Abwassersammelgruben) bemessen wird, empfehlen wir den betroffenen Kunden noch im Jahre 2011 eine Entleerung zu veranlassen. Diese ist dann mit der Abwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab abgegolten.

Wie sich die Abwassergebührenveranlagung im Jahre 2012 wirklich gestalten wird, können Sie der aktuellen Beschlusslage im Stadtrat entnehmen, die sowohl im Amtsblatt der Landeshauptstadt, als auch der lokalen Tagespresse veröffentlicht wird.

Auch an dieser Stelle wird eine entsprechende Information erfolgen. Sollten keine Veränderungen beschlossen werden, so ist diese Information und der beigefügte Flyer gegenstandslos.