Beseitigungsgebühr

Die Beseitigungsgebühr wird entsprechend der Art Ihrer Grube – Abwassersammelgrube oder Grundstückskläranlage – anhand der entnommenen Menge Abwasser bzw. Schlamm mit dem jeweils geltenden Gebührensatz pro Kubikmeter berechnet. Die Berechnungsgrundlage für die Beseitigungsgebühr bildet der Abfuhrschein des Entsorgungsunternehmens.

Höhe der Beseitigungsgebühr

Beseitigungsgebühr
Art der Gebühr Preis
Beseitigungsgebühr Abwasser (aus einer Sammelgrube) 39,51 EUR/m3
Beseitigungsgebühr Klärschlamm (aus einer Kleinkläranlage) 53,93 EUR/m3

 

Anzeigepflicht für Grubenkunden

Mit dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung ändert sich der Gebührenmaßstab. Es ist zwingend erforderlich, den Wasserzähler am Tag des Umschlusses abzulesen und den Zählerstand schriftlich im Entwässerungsbetrieb anzuzeigen.

Eine Ablesekarte erhalten Sie mit den Unterlagen zum Anschlussverfahren durch den Entwässerungsbetrieb. Alternativ können Sie auch unser untenstehendes Formular nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an