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Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

11.11.2005 00:00

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Erschließungsbeiträge. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltungen.