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Im Entwässerungsbetrieb suchen wir Sie als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Möglichkeiten des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Der Entwässerungsbetrieb Erfurt ist als Eigenbetrieb mit einer hohen Anzahl von vielfältigen Aufgaben betraut. Unter anderem dem Betrieb und der Unterhaltung von 900 km Kanalnetz, die Reinigung von jährlich 18 Millionen m³ Abwasser im Klärwerk, die Eigenkontrolle der Anlagen im hauseigenen Abwasserlabor, die Beratung, Überwachung und Erfassung in der Grundstücksentwässerung, sowie die kaufmännische Verwaltung und Planung der Finanzen und Investitionen. Werden Sie ein Teil dieser vielumfassenden Verantwortung gegenüber den Bürgern der Stadt Erfurt.
Das Aufgabengebiet umfasst die Wahrnehmung umfassender Kontroll- und Betriebshandlungen im Klärwerk Erfurt-Kühnhausen zur Absicherung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes, insbesondere in den Bereichen Mechanik, Biologie, Schlammtechnologie sowie Gastechnologie. Bei Störungen informieren Sie den Schichtleiter und unterstützen bei der Fehlerbehebung. Zudem führen Sie regelmäßige Wartungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten an der maschinentechnischen Ausrüstung sowie an weiteren Anlagenbereichen des Klärwerkes durch. Die Tätigkeit erfordert die Teilnahme am Schichtdienst.
oder
Sollten Sie über keinen dieser Abschlüsse verfügen, dann können Sie sich ebenfalls bewerben, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
Die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung erfolgt in diesem Fall in Abhängigkeit der Bewerbersituation. Bis zum Nachweis des Abschlusses werden Sie eine Entgeltgruppe niedriger – E 6 TVöD – eingruppiert und erhalten zugleich eine Zulage zur E 7 TVöD.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich der Regelung des § 17 TVÜ-VKA i.V.m. Anlage 3 (Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts).
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Petereit, Tel. 0361 655-3701
Ihr Ansprechpartner im Personal- und Organisationsamt ist: Herr Ewald, Tel. 0361 655-2176