Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr wird auf Grundlage der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Dabei ist es unerheblich, ob das Frischwasser aus einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage oder einer Eigenwasserversorgungsanlage (z.B. Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) bezogen wird.

Höhe der Schmutzwassergebühr

Tabelle: Schmutzwassergebühr
Rechtsgrundlage (Abwassergebührensatzung) Gebührengrund Gebührensatz
§ 3 Absatz 7 Buchstabe a) Schmutzwasser 2,20 EUR/m3
§ 3 Absatz 7 Buchstabe b) in Grundstücks-Kläranlagen vorgeklärtes bzw. vorbehandeltes Schmutzwasser, das in Teilortskanalisationen eingeleitet wird 0,84 EUR/m3

 

Anzeigepflicht für Eigenwasserversorgungsanlagen

Die Wassermengen, die in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden, müssen durch eine geeichte Messeinrichtung erfasst und uns nach dem vorgegebenen Zyklus schriftlich übermittelt werden.

Stichprobenartig führen wir Ablesungen an den Messeinrichtungen durch. Bitte beachten Sie außerdem, dass Abwassermengen, die nicht gemessen oder gemeldet werden, von uns geschätzt werden können.

Mit technischen Fragen zum Einbau von Unterzählern oder beim Bedarf einer Beratung Vor-Ort wenden Sie sich bitte direkt an unseren Abnahmemeister.

Einsparmöglichkeiten

Wird Schmutzwasser nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet, besteht die Möglichkeit, absetzbare Mengen geltend zu machen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an