Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Das Abwasserbeseitigungskonzept 2020 soll den betroffenen Behörden und Ämtern, aber auch Grundstückseigentümern und interessierten Bürgern einen Überblick über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die vorgesehene zeitliche Abfolge und den geschätzten finanziellen Aufwand von Baumaßnahmen, die für die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht erforderlich sind, verschaffen.
– nicht nur zur Mittagspause von der 34 Meter hohen Plattform der Faultürme, sondern auch auf Übernahmen in einem krisensicheren Beruf.
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Die Entwässerungssatzung regelt die Art der Abwasserentsorgung als öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Erfurt und die Aufgaben der Träger der Abwasserentsorgung.
Darstellung der Baumaßnahmen in den Jahren 2006 bis 2008 am Klärwerk Erfurt-Kühnhausen