Gebühren und Kosten

Basis für den Einzug der Gebühren durch den Entwässerungsbetrieb ist die Abwassergebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt. Danach setzen sich die im Gebührenbescheid veranlagten Gebühren aus den Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung und den Verwaltungskosten zusammen.

Allgemeine Informationen

Fotografie eines Arbeitsplatzes mit Taschenrechner, Handkasse und Aktenordner
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Benutzungsgebühren

Seit 2008 wird bei den Abwassergebühren dem Verursacherprinzip dahingehend Rechnung getragen, dass zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser differenziert wird, anstatt eine einheitliche Mischgebühr zu berechnen.

Dabei ergibt sich die Schmutzwassergebühr aus der Bezugsmenge an Frischwasser, während die Niederschlagswassergebühr von der Größe der Flächen abhängt, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.

Darüber hinaus können für bestimmte Kundenkreise (z.B. Grubenkunden) weitere Gebühren entstehen.

Verwaltungskosten

Daneben werden Verwaltungskosten festgesetzt, die sich aus den Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls den Auslagen ergeben.

Grundlagen bilden die Abwassergebührensatzung und die Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Erfurt.

Zahlungsweise


Bankverbindung
Hypo Vereinsbank Erfurt IBAN BIC
Gebührenkonto DE62820200865181653207 HYVEDEMM498