Abteilung Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
In der Abteilung Grundstücksentwässerungsanlagen haben wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung in Grundstücksentwässerungsangelegenheiten,
- Auskunftserteilung über den Erschließungszustand sowie die Anschluss- und Einleitbedingungen der Grundstücke,
- Durchsetzung der Bearbeitung von Anschluss- und Benutzungspflicht der städtischen Abwasserbeseitigungseinrichtungen (§ 8 Entwässerungssatzung) sowie Entwässerungsgenehmigungsanträgen (§ 10 Entwässerungssatzung)
- Abnahme und Kontrolle der Grundstücksentwässerungsanlagen (§ 11 Entwässerungssatzung).
- Indirekteinleiterüberwachung von gewerblichem- und Industrieabwasser und Führen eines Indirekteinleiterkatasters
- Überwachung von Kleinkläranlagen (Kleineinleiterkataster)
- Erfassung und Dokumentation der Beseitigung von Abwasser bzw. Schlamm aus Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen (Grubenkataster)
Gerade bei Neubau oder Veränderung von Entwässerungsanlagen setzten wir auf frühe Information durch und stetige Kommunikation mit unseren Kunden, um schon in der Planungsphase auf ein reibungsloses Genehmigungsverfahren hinzuwirken.
Kennen sie das? Für diejenigen, bei denen aus dem Kanal zurückgestautes Abwasser schon einmal im Keller stand oder gar Schäden in Wohnräumen anrichtete, muss der Gedanke an das Durchlebte ein Alptraum sein.
Bis auf die Höhe der sogenannten Rückstauebene aufgestautes Abwasser tritt unweigerlich aus ungesicherten Öffnungen (z.B. über Fußbodeneinläufe, Ausgussbecken etc., deren Ruhewasserspiegel unter der Rückstauebene liegt) aus.
Doch wie entsteht Rückstau und wie kann ich mich vor Rückstau schützen?
Um genau diese Fragen zu beantworten und die Sensibilität für das Thema zu erhöhen und die Beratungen noch anschaulicher zu gestalten, gibt es nun einen Film zum Thema "Rückstausicherung und Überflutungsschutz".
Rückstausicherung und Überflutungsschutz
Erfurter Entwässerungsbetrieb, Abteilung Grundstücksentwässerungsanlagen
Abteilungsleiter