Verwaltungskosten
Höhe der Verwaltungsgebühren
Rechtsgrundlage (Abwassergebührensatzung) | Gebührengrund | Gebührensatz |
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§ 11 Abs. 1 Buchstabe a) | Entwässerungsgenehmigung | 149,00 EUR |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe b) | für zusätzlich zur Entwässerungsgenehmigung entstandene Aufwendungen | 41,50 EUR je angefangene halbe Stunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe c) | Abnahmen für Grundstücksentwässerungsanlagen | 35,00 EUR je angefangene halbe Stunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe d) | Abnahme/Beratung für absetzbare Mengen | 35,00 EUR je angefangene halbe Technikerstunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe e) | Vom Einleiter verschuldete zusätzlich erforderliche Beprobungen/Untersuchungen | 35,00 EUR je angefangene halbe Technikerstunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe e) | Vom Einleiter verschuldete zusätzlich erforderliche Beprobungen/Untersuchungen | 41,50 EUR je angefangene halbe Ingenieurstunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe f) | Erteilung von Erschließungsauskünften | 41,50 EUR |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe g) | Genehmigung/Abnahme/Beratung für befristete Einleitung | 35,00 EUR je angefangene halbe Technikerstunde |
§ 11 Abs. 1 Buchstabe g) | Genehmigung/Abnahme/Beratung für befristete Einleitung | 41,50 EUR je angefangene halbe Ingenieurstunde |
Hypo Vereinsbank Erfurt | IBAN | BIC |
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Konto Nebenleistungen | DE80 8202 0086 0358 3800 69 | HYVEDEMM498 |
Auslagen
Darüber hinaus werden Auslagen, die im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen entstehen, in tatsächlich entstandener Höhe erhoben (§ 12 Abs. 1 VerwKostSEF). Dazu gehören u.a.:
- Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher oder Übersetzer
- Aufwendungen für öffentliche Bekanntmachungen und Zustellungen durch die Behörde
- Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, soweit sie das bei der jeweiligen öffentlichen Leistung übliche Maß übersteigen
- Aufwendungen für Ausfertigungen, Abschriften und Kopien