Häufig nachgefragt

Sollten Sie auf unseren Seiten nicht die gewünschten Informationen gefunden haben, erhalten Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Themengrafik mit Aufschrift Fragen Antworten
Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der am häufigsten gestellten Fragen zu den Themenbereichen Gebühren und Kosten sowie zu Anmeldung und Anzeige.

Für Hinweise, wie wir diese Liste ergänzen und Ihnen somit in Zukunft schneller den Zugang zu den relevanten Informationen eröffnen können, sind wir natürlich dankbar.

Sollten Sie auf unseren Seiten nicht fündig geworden sein, sprechen Sie uns einfach an, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen sehr gern weiter.

Gebühren und Kosten

Fragen und Antworten zu Gebühren und Kosten

Was ist, wenn ich meine Gebührenforderung nicht bezahlen kann?

Sollten Sie eine Gebührenforderung von uns einmal nicht zur vorgegebenen Fälligkeit bezahlt können, haben Sie die Möglichkeit, eine Raten- oder Stundungsvereinbarung zu beantragen (gemäß § 222 der Abgabenordnung).

Dazu legen Sie uns bitte neben einem begründeten Antrag zeitnah eine detaillierte Aufstellung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie einen realistischen Zahlungsplan vor, der die Zahlungen absichert.

Bitte beachten Sie, dass über eine mögliche Ratenzahlung oder Stundung erst entschieden werden kann, nachdem der Antrag geprüft wurde!

Was kann ich tun, um meine Schmutzwassergebühren zu senken?

Neben dem sparsamen Umgang mit Trinkwasser ist es möglich, absetzbare Mengen geltend zu machen.

Was kann ich tun, um meine Niederschlagswassergebühren zu senken?

Indem Sie die Versiegelung auf Ihrem Grundstück reduzieren. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zu der Bemessung der Niederschlagswassergebühr.

In welchem Umfang können Abwassergebühren rückwirkend erhoben werden?

Unabhängig von ihrer Höhe können Abwassergebühren innerhalb eines zeitlichen Rahmens von vier Jahren nachträglich festgesetzt werden (§ 15 Abs. 1 ThürKAG in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Dies gilt auch dann, wenn über einen längeren Zeitraum keine Gebühren erhoben wurden, ein Vertrauensschutz wird nicht begründet.

Auch bei vermieteten Grundstücken können die Gebühren rückwirkend erhoben werden. Die Vermieter haben dabei selbst dafür zu sorgen, dass die Gebühren zeitnah erhoben werden können, das heißt, dass sie für die Einhaltung der Fristen selbst verantwortlich sind.

Auch, wenn die Betriebskosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden können, sind Vermieter nicht von Ihrer Pflicht zur Zahlung der Gebühren an die Kommune befreit.

Was muss ich tun, wenn ich eine Zwischenabrechnung der Abwassergebühren (z.B. für die Betriebskostenabrechnung) benötige?

Wenden Sie sich dazu bitte an die ThüWa ThüringenWasser GmbH.

Anzeigepflichten gegenüber dem Entwässerungsbetrieb

Fragen und Antworten zu Anzeigepflichten

In welchen Fällen ist der Entwässerungsbetrieb zu informieren?

Dem Entwässerungsbetrieb ist schriftlich anzuzeigen:

  • wenn Sie ein Grundstück erwerben oder verkaufen,
  • wenn sich die Katasterdaten eines Grundstückes ändern,
  • wenn Sie Wasser aus einer nicht-öffentlichen Wasserversorgungsanlage nutzen und dieses der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt wird,
  • wenn bauliche Veränderungen an den überdachten und befestigten Flächen eines Grundstückes vorgenommen werden,
  • wenn Einleitungen in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung vorgenommen werden,
  • wenn ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung umgeschlossen wird,
  • wenn an einer Grundstückskläranlage bzw. Abwassersammelgrube bauliche Änderungen vorgenommen werden, sowie
  • Änderungen der Bankverbindung und
  • Änderungen von Namen, Adressen oder Firmenbezeichnungen.

Die entsprechenden Formulare haben wir auf unseren Seiten für Sie zusammengestellt.

Was muss ich beim Eigentümerwechsel eines Grundstückes beachten?

Mit dem Grundbucheintrag in der Abteilung 1 wird der Wechsel am Eigentum eines Grundstückes rechtskräftig. Bitte zeigen Sie uns diesen Zeitpunkt daher unverzüglich und schriftlich an.

Dabei sind mitzuteilen:

  • die Kundennummer,
  • der Zählerstand des Wasserzählers,
  • Name und Anschrift des/der neuen Eigentümer/s,
  • sofern vorhanden: Zählerstände
    • des Unterzählers für absetzbare Mengen
    • der Eigenwasserversorgungsanlage

Bitte denken Sie ebenfalls daran, uns bei Wohnungswechsel Ihre neue Anschrift für die Zustellung des Endgebührenbescheides mitteilen!

Bitte verwenden Sie dazu die entsprechenden Formulare.

Technische Begriffe

Fragen und Antworten zu technischen Begriffen

Was sind Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider?

Dabei handelt es sich um Vorbehandlungs-Anlagen. Sie dienen dazu, die entsprechenden Stoffe (Fette oder Leichtflüssigkeiten) aus dem Abwasser abzufangen, bevor dieses in das Kanalnetz abgeleitet wird. So wird verhindert, dass die Stoffe in das Kanalnetz gelangen und dieses schädigen.

Was sind Gruben bzw. Kleinkläranlagen?

Unter dem Begriff der Kleinkläranlagen werden verschiedene Anlagen zusammengefasst:

  1. Gruben, in denen das Abwasser lediglich gesammelt wird.
  2. Grundstückskläranlagen, in denen das Abwasser gesammelt und gereinigt wird. Hier unterscheidet man
    • vollbiologische Kleinkläranlagen (zum Beispiel Belebtschlammanlagen, Tropfkörperanlagen oder Pflanzenkläranlagen) und
    • Absetzgruben, in denen das Abwasser mechanisch gereinigt wird, sowie Ausfaulgruben, in denen eine teilbiologische Reinigung stattfindet.

Ergänzende Antworten zu Gruben- und Kleinkläranlagen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zur mobilen Entsorgung.

Was gehört zur öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung?

Die "öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung" umfasst die Anlagen zur Abwasserableitung und Abwasserbehandlung, die vom Entwässerungsbetrieb unterhalten werden. Dazu zählen:

  • das städtische Kanalnetz sowie
  • Kläranlagen.

Demgegenüber stehen die Grundstücksentwässerungsanlagen. Hier sind die jeweiligen Grundstückseigentümer für Bau, Unterhaltung und ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich.

Weitere Informationen zu Grunstücksentwässerungsanlagen.

Was sind Grundstücksentwässerungsanlagen?

Von diesem Begriff werden alle Einrichtungen auf einem Grundstück erfasst, die der Ableitung und Behandlung des Abwassers dienen - angefangen von Toilettenbecken und Küchenspülen über Revisionsschächte, Regenwasserableitungsanlagen und Rückstauverschlüsse bis hin zu Abwassersammelgruben und Grundstückskläranlagen.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb sind jeweils die Eigentümer des Grundstücks verantwortlich.

Weitere Informationen zu Grunstücksentwässerungsanlagen.