Was sind Grundstücksentwässerungsanlagen?
Beispiele für Anlagen der Grundstücksentwässerung
Zu diesen Einrichtungen zählen unter anderem
- alle Entwässerungsgegenstände im Gebäude, wie z. B. Toilettenbecken, Ausgussbecken, Küchenspülen, Bodenabläufe,
- die Anschlusssammel- und Lüftungsleitungen und die unter der Bodenplatte verlegten Grundleitungen von Gebäuden und die erdverlegte Abwasserleitungen und Grundstückskanäle außerhalb von Gebäuden, inbegriffen die Reinigungsstücke und Revisionsschächte,
- die Regenwasserableitungsanlagen wie Dachentwässerungsleitungen, wie Einläufe und Leitungen zur Oberflächenwasserableitung befestigter Freiflächen,
- Regenrückhalteanlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen,
- Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse,
- Vorbehandlungsanlagen wie z. B. Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider,
- Grundstückskläranlagen (i. d. R. Kleinkläranlagen) und Abwassersammelgruben,
- die in nicht öffentlichen Flächen verlegten Anschlusskanäle zum städtischen Kanalnetz.
Gemeinschaftliche Abwasserableitung
Im Regelfall befinden sich die GEA innerhalb der Grenzen des Grundstückes, auf dem das Abwasser anfällt und es besteht ein dem Grundstück separat zugeordneter Anschlusskanal, gegebenenfalls mehrere.
Zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zählen aber auch solche Abwassereinrichtungen, die als gemeinschaftliche Anlagen für mehrere Grundstücke durch private Eigentümer errichtet und betrieben werden, z. B. als gemeinschaftliche private Kanäle oder Behandlungsanlagen.
Anlagen der Grundstücksentwässerung im öffentlichen Raum
Es gibt ebenfalls Fälle, in denen sich Bestandteile von Grundstücksentwässerungsanlagen im öffentlichen Raum befinden oder dort eingebaut werden sollen, weil das auf dem privaten Grundstück selbst nicht möglich oder zweckmäßig ist.
Ein Beispiel hierfür sind Fälle von Dachfallrohranschlüssen von Straßenrandbebauungen. Hier sind die Standrohre und die Regenfallrohrabläufe ("Steuernägel") Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage.
Bitte beachten Sie:
Einbauten im öffentlichen Straßenraum bedürfen einer Gestattung durch den Straßenbaulastträger (Tiefbau- und Verkehrsamt).
Für den Bau, die Unterhaltung und den ordnungsgemäßen Betrieb der GEA sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.