Mobile Entsorgung
Die Abfuhr erfolgt
- ausschließlich durch die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH (SWE)
- bei Grundstücken mit teilbiologischer Kläranlage einmal jährlich nach dem Tourenplan der SWE (je Bewohner und Jahr sollten etwa 1 bis 1,5 Kubikmeter Klärschlamm entnommen werden)
- bei Grundstücken mit vollbiologischer Kläranlage entsprechend der Vorgabe im Wartungsprotokoll
- bei saisonal genutzten Grundstücken nach Bedarf
- bei Bedarf und nach Vereinbarung auch zusätzlich - außerhalb des Tourenplanes. Mit jeder Entsorgung erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die abgefahrene Menge an Abwasser/Klärschlamm.
Der Abfuhrtermin bzw. Tourenplan
- wird Ihnen von der SWE zugeschickt
- sollte nur in zwingenden Fällen in Absprache mit dem Kundendienst der SWE rechtzeitig geändert werden (Tel. 0361 564-3456).
... über eine Abwassersammelgrube ohne Überlauf verfügt:
Für jede Entleerung Ihrer Abwassersammelgrube erhalten Sie einen Gebührenbescheid entsprechend der abgefahrenen Abwassermenge. Die Berechnung der Schmutzwassergebühren anhand des Frischwassermaßstabes und damit auch die Gewährung von absetzbaren Mengen entfallen.
Sofern Sie Niederschlagswassergebühren zahlen, erhalten Sie zukünftig zum 31.12. des Jahres Ihren Gebührenbescheid für Niederschlagswasser.
... über eine (teil- oder vollbiologische) Grundstückskläranlage verfügt:
Mit Versickerung des Überlaufs oder mit Überlauf direkt in ein Gewässer
Sie erhalten für jede Entleerung Ihrer Anlage einen Gebührenbescheid entsprechend der abgefahrenen Menge an Schlamm. Die Berechnung der Schmutzwassergebühren anhand des Frischwassermaßstabes (und damit auch die Gewährung von absetzbaren Mengen) entfallen.
Sofern Sie Niederschlagswassergebühren zahlen, erhalten Sie zukünftig zum 31.12. des Jahres Ihren Gebührenbescheid für Niederschlagswasser.
Mit Überlauf in das öffentliche Kanalnetz (Teilortskanalisation)
Für jede Entleerung Ihrer Anlage erhalten Sie einen Gebührenbescheid entsprechend der abgefahrenen Menge an Schlamm. Für die Schmutzwassereinleitung über den Überlauf Ihrer Anlage werden anhand des Frischwassermaßstabes geminderte Schmutzwassergebühren erhoben. Dazu erhalten Sie wie bisher nach der Ablesung Ihres Hauptwasserzählers einen Gebührenbescheid. Absetzbare Mengen können weiterhin geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Kosten und Nutzen zu überprüfen.