Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Satzungs-Informationen
Gegenstand des Entwässerungsbetriebes sind die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und -beseitigung und alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen sowie Entsorgungsaufgaben, die dem Entwässerungsbetrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen. Es ist insbesondere Zweck des Eigenbetriebes, Schmutz- und Regenwasser von den in der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen Grundstücken abzuleiten und unschädlich zu beseitigen.
Hinweise:
Beschluss 1422/14
Bekanntmachung: 12.12.2014 (In Kraft getreten: 13.12.2014)
1. Änderung:
Beschluss 0028/15
Bekanntmachung: 31.07.2015
2. Änderung:
Beschluss 0226/18
Bekanntmachung: 08.06.2018
3. Änderung:
Beschluss 2059/20
Bekanntmachung: 21.05.2021
4. Änderung:
Beschluss 1577/23
Bekanntmachung: 20.12.2023