Befristete Einleitung
Wenn Sie eine solche temporäre Einleitung planen, zum Beispiel aus Baustelleneinrichtungen oder bei Veranstaltung, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Spätestens 14 Tage vor Beginn der Einleitung ist der entsprechende Antrag bei uns einzureichen.
- Die Mengen sind über geeichte Messeinrichtungen zu erfassen und uns gegenüber anzuzeigen,
- sobald die Maßnahme beendet ist oder
- wie es in der Genehmigung vereinbart wurde.
- Die Einleitstelle wird vom Entwässerungsbetrieb zugewiesen.
Gebühren Abwasser
Sowohl die Genehmigung als auch die Abnahme sind gebührenpflichtig (§ 11 Absatz 1 g der Abwassergebührensatzung). Die gemessenen Wassermengen werden gemäß § 3 Absatz 7 a) der Abwassergebührensatzung mit 1,82 EUR/m³ veranlagt.
Diese Art der Einleitung erfolgt zumeist durch Grundwasserabsenkungen auf Baustellen, die Einleitung von Drainagewasser oder ähnlichem. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:
- Die befristete Einleitung von Fremdwasser ist lediglich dann genehmigungsfähig, wenn
- die Einleitung in ein Gewässer nicht möglich ist,
- und eine Sondervereinbarung mit dem Entwässerungsbetrieb geschlossen wird.
- Spätestens 14 Tage vor Beginn der Einleitung ist der entsprechende Antrag bei uns einzureichen.
- Die Mengen sind über geeichte Messeinrichtungen zu erfassen und uns gegenüber anzuzeigen,
- sobald die Maßnahme beendet ist oder
- wie es in der Genehmigung vereinbart wurde.
Gebühren Fremdwasser
Die gemessenen Wassermengen werden auf der Grundlage einer abgeschlossenen Sondervereinbarung berechnet.