Information zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

05.02.2013 08:00

"Der einheitliche Europäische Zahlungsverkehr" - Single Euro Payments Area

Zum 1. Februar 2014 wird das bisherige, nationale Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren abgelöst. Hintergrund ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehres innerhalb der Europäischen Union.
Für Sie als Kunde entsteht mit dieser Umstellung keinerlei Handlungsbedarf!

Die bisherige Bankverbindung - bestehend aus Bankleitzahl und Kontonummer - wird durch die IBAN (International Bank Account Number) und den BIC (Business Identifier Code) ersetzt. Diese beiden Nummern finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug.

Wenn Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie im Laufe des Jahres 2013 ein Umdeutungsanschreiben als Information, dass den Entwässerungsbetrieb ermächtigt, die Abwassergebühren auch nach der Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einzuziehen.

Wenn Sie dem Entwässerungsbetrieb eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, nutzen Sie bitte das Formular "Lastschrifteinzug SEPA", das Sie unter Formulare/Vordrucke finden. Damit erteilen Sie gleichlaufend eine Einzugsermächtigung und ein SEPA-Lastschriftmandat, wodurch sichergestellt ist, dass die Abwassergebühren auch nach der Umstellung weiterhin von Ihrem Konto eingezogen werden können.

Für Fragen steht Ihnen der Kundendienst des Entwässerungsbetriebes gern zur Verfügung.
Für detailliertere Informationen zur Umstellung und den damit verbundenen Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.