Anforderungen an Sondereinleiter

An Industrie- und Gewerbebetriebe sind aufgrund der Menge und vor allem wegen der Zusammensetzung ihres Abwassers besondere Anforderungen bei der Einleitung und Entsorgung zu stellen.

Indirekteinleiterkataster

Als Indirekteinleiter werden Abwassereinleiter bezeichnet, die ihr Abwasser über die öffentliche Kanalisation und Kläranlage in ein Gewässer einleiten. Im Umkehrschluss sind Direkteinleiter Abwassererzeuger, die unmittelbar in ein Gewässer einleiten.

Im engeren Sinne versteht man unter Indirekteinleitern Industrie- und Gewerbebetriebe, die aufgrund der Zusammensetzung und der Menge ihres Abwassers (und damit einer möglichen Gefährdung der Umwelt) einer Überwachung bedürfen. Diese Betriebe sind im Indirekteinleiterkataster erfasst.

Dabei handelt es sich in erster Linie um Anlagen, die nach Wasserrecht einer behördlichen Genehmigung bedürfen beziehungsweise anzeigepflichtig sind und deren Abwasser vor der Einleitung in die Kanalisation einer Vorbehandlung unterzogen werden muss. Als Beispiel seien Betriebe mit Leichtflüssigkeitsabscheidern genannt.

Ergänzt wird das Kataster durch Betriebe, deren Einleitung ausschließlich nach Satzungsrecht geregelt ist, die aber nach Abwassermenge und Zusammensetzung für den Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage von Bedeutung sind.

Bei im Indirekteinleiterkataster erfassten Betrieben wird die Abwassereinleitung regelmäßig überwacht und beprobt. Die Ergebnisse dieser Kontrollen fließen in den jährlichen Eigenkontrollbericht des Entwässerungsbetriebes ein.

Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider

Stoffe, die dazu geeignet sind, die Funktionen der Abwasserbeseitigungsanlagen zu beeinträchtigen, dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Aus diesem Grund sind Fette bzw. Leichtflüssigkeiten durch geeignete Anlagen zurückzuhalten und diese Anlagen regelmäßig sowie bei Bedarf zu entleeren. Das anfallende Abscheidegut ist dann nachweisbar über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen schadlos zu entsorgen.

Fettabscheider

Fette im Abwasser können sich in der Kanalisation ablagern und verhärten, damit den vorgesehenen Abfluss des Abwassers im Kanal bis zur Verstopfung behindern und dienen zusätzlich als Nahrungsquelle für Ratten. Zudem entstehen beim Abbau Substanzen, die zum Teil massive Schäden an den Kanälen sowie Geruchsbelästigungen verursachen. Schließlich wird bei hohem Fettgehalt im Abwasser auch der Klärprozess negativ beeinflusst.

Beispiele für entsprechende Gewerbe sind:

  • Gaststätten,
  • Großküchen oder
  • Metzgereien.

Leichtflüssigkeitsabscheider

Ähnlich den Fetten müssen auch Leichtflüssigkeiten wie Benzin, Benzol oder Heizöl vor der Abgabe in den Kanal aus dem Abwasser entfernt werden. Im Kanal können sie hochexplosive Gasgemische bilden, die eine Gefahr für Kanalarbeiter, aber auch für den Kanal selbst und das öffentliche Leben oberhalb der Kanalisation bedeuten. Nicht zuletzt beeinträchtigen Leichtflüssigkeiten den Klärprozess des Abwassers.

Beispiele für entsprechende Gewerbe sind:

  • Tankstellen,
  • Werkstätten oder
  • Lagerfirmen.